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Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01   

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 (https://dejure.org/2002,1934)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 (https://dejure.org/2002,1934)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 (https://dejure.org/2002,1934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden; Niederlassung in Deutschland als Betrieb im Sinne des Arbeitnehmerentsenderechtes; Voraussetzungen für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd. Arbeitnehmerentsenderechtes; Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    bb) Gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Allgemeinverbindlicherklärung bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7 ff.; BAG 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - BAGE 74, 226 ).

    aa) Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 439/79 - aaO.); das gilt auch, soweit sie durch das AEntG allgemein erstreckt sind.

    Als individuelles Freiheitsrecht umfaßt sie auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7 ff.): negative Koalitionsfreiheit.

    Das gilt auch, wenn man davon ausgeht, auf die Außenseiter würde ein indirekter Druck ausgeübt, einer Koalition beizutreten (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7 ff.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Zwar bedürfen nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus Art. 1 und 2 GG folgt, Datenerhebungen einer gesetzlichen Grundlage (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - BVerfGE 65, 1 ff.).

    Es darf nur das zum Erreichen des angegebenen Zwecks erforderliche Minimum gefordert werden (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - aaO.).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Dazu gehört insbesondere auch der Abschluß von Tarifverträgen (BVerfG 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26 ff.): Tarifautonomie.

    Eine weitergehende inhaltliche Präzisierung kann nicht verlangt werden, weil durch Art. 9 Abs. 3 GG auch der Abschluß von Tarifverträgen geschützt ist (BVerfG 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26 ff.) und damit den Tarifvertragsparteien eine inhaltliche Gestaltungsfreiheit gewährleistet ist (im Ergebnis ebenso Bergmann/Möhrle/Herb Stand Februar 2002 § 4 BDSG Rn. 23; Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz Stand Juli 1994 BDSG § 4 Rn. 11; für die Zulässigkeit der Datenübermittlung sogar auf Grund Konzernbetriebsvereinbarungen: BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36).

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 504/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Das geschieht durch das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft (Senat 19. September 2000 - 9 AZR 504/99 - BAGE 95, 312).

    Das ist beim Urlaubskassenverfahren der Fall (vgl. Senat 19. September 2000 - 9 AZR 504/99 - aaO.).

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Dem Beklagten kann ein Schaden dadurch entstehen, daß er auf Grund mangelnder Auskünfte die an ihn zu zahlenden Beiträge nicht durchsetzen kann (vgl. nur BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Im Regelfall kann der Beklagte 80 % der geschätzten Beitragsschuld bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag verlangen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - aaO.).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Es bedarf daher eines Parteivortrages, der geeignet ist, erhebliche Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG aufkommen zu lassen, damit das Gericht die mögliche Unwirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung überprüft (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP TVG § 5 Nr. 25 = EzA TVG § 5 Nr. 10; ArbG Kassel 18. Januar 2001 - 6 Ca 686/99 - DB 2001, 1419 ff.; Kretz Arbeitnehmer-Entsendegesetz C Rn. 32 f.).

    Die Klägerin hat es auch nicht vermocht aufzuzeigen, daß kein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlicherklärung bestanden habe oder das Bundesministerium für Arbeit mit der Allgemeinverbindlicherklärung seinen außerordentlich weiten Beurteilungsspielraum (dazu BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 344; BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - aaO.; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115/86 - BVerwGE 80, 355 ) überschritten habe.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 661/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Es kommt hinzu, daß beim Urlaubskassenverfahren die Ansprüche des Arbeitnehmers auch dann gesichert sind, wenn sich - ggf. nach Abwicklung eines Insolvenzverfahrens - herausstellt, daß sie beim Arbeitgeber uneinbringlich sind (dazu Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 661/99 - BAGE 97, 71 ).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Eine derartige Anrufungspflicht besteht nicht, soweit die Auslegung nach dem Wortlaut der anzuwendenden Rechtsvorschriften eindeutig oder in der Rechtsprechung des EuGH geklärt ist ( EuGH 6. Oktober 1982 - Rs C-283/81 - AP EWG-Vertrag Art. 177 Nr. 11).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Der Gleichheitssatz verlangt nur, daß sich eine unterschiedliche Behandlung von Personengruppen auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen läßt (BVerfG 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ff.).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01
    Da nur die Wirkungen eines einzelnen völkerrechtlichen Abkommens, nicht aber allgemeine Regeln des Völkerrechts in Frage stehen, ist keine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 iVm. Art. 25 Satz 2 GG erforderlich (BVerfG 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 - BVerfGE 94, 315 ).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

  • ArbG Wiesbaden, 07.01.2002 - 3 Ca 8/00

    Arbeit & Soziales - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 10/76

    Tarifverträge - Bau - Internationales Privatrecht - Jugoslawische Bauarbeiter -

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 686/99

    Streitigkeit über die Verpflichtung eines Unternehmens auf Beitragszahlung zu

  • LAG Hessen, 24.11.2003 - 16 Sa 576/00

    Durchführung baulicher Leistungen in Deutschland durch aus Polen entsandte

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  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Hinweis des Senats: Parallelsachen: Urteile vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 106/01 -, - 9 AZR 264/01 -, - 9 AZR 322/01 -.
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 -) ist eine Betriebsabteilung in Deutschland jedenfalls gegeben, wenn der ausländische Arbeitgeber hier eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz in Deutschland koordiniert.
  • LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR DB 2003, 2287; BAG 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).

    Der Regelungsgehalt dieser Bestimmung und der des § 1 AEntG sind nicht vergleichbar (vgl. BAG 25.06.2002 aaO).

    Auch aus anderen Bestimmungen des Assoziationsabkommens läßt sich ein Verstoß des AEntG gegen dieses Abkommen nicht herleiten (vgl. BAG 25.06.2002 aaO.).

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Eine selbständige Betriebsabteilung liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO; 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 -).
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Ein polnisches Unternehmen, das Arbeitnehmer zur Erbringung baulicher Leistungen in die Bundesrepublik Deutschland entsendet, ist zur Erbringung der nach den für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträgen vorgesehenen Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen auch dann verpflichtet, wenn zwar im Gesamtbetrieb, also unter Einrechnung der in Polen erbrachten betrieblichen Tätigkeiten, nichtbauliche Leistungen arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden, gleichzeitig aber eine baugewerbliche Betriebsabteilung unterhalten wird, der die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zuzuordnen sind (im Anschluss an BAG 26.06.2002 - 9 AZR 322/01).

    Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 -AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelen zu Urteilen vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 106/01 -, - 9 AZR 264/01 -, - 9 AZR 322/01 -, - 9 AZR 405/00 -, - 9 AZR 406/00 -, - 9 AZR 440/01 -.
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 2019/99
    Diese Erstreckung erfolgt nicht etwa durch den entsprechenden Tarifvertrag, sondern unmittelbar durch das Gesetz selbst und begegnet - jedenfalls soweit es um Arbeitgeber aus dem Nicht -;EG-; Bereich und damit, für den Klagezeitraum, auch aus Ungarn geht - keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 72 zu § 1 AEntG; BAG 25. Juni 2002 - 322/01 - NZA 2003, 519 [BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01] ; BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 DB 2003, 2287; BAG 25. Juni 2002 9 AZR 106/01, 9 AZR 264/01 und 9 AZR 440/01).

    Die Urlaubsregelung dieses Tarifvertrages ist nicht zu beanstanden (vgl. BAG 25.06.2002 a.a.O.).

    Nach der Rspr. des BAG (vom 25.06.2002 a.a.O.) ergibt sich der Zahlungsanspruch aus § 61 VTV (in der für den Klagezeitraum geltenden Fassung).

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 785/03

    Arbeitnehmerentsendung; Aufrechnung mit Urlaubsabgeltungszahlungen

    Um eine solche international zwingende Bestimmung handelt es sich bei § 1 Abs. 1 und 3 AEntG (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00 - AP Nr. 12 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 322/01 - NZA 2003, 519; BAG 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG; BAG 25.06.2002 - 9 AZR DB 2003, 2287; BAG 9 AZR 406/00; 9 AZR 106/01; 9 AZR 264/01; 9 AZR 440/01).

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)).

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Eine selbständige Betriebsabteilung liegt dagegen vor, wenn der ausländische Arbeitgeber in Deutschland eine Niederlassung unterhält, von der aus er den Einsatz der von ihm entsandten Arbeitnehmer koordiniert (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO, zu B I 2 b aa der Gründe; 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 -zu B II 5 d bb der Gründe).
  • LAG Hessen, 15.12.2003 - 16 Sa 579/03

    Arbeitnehmerentsendung; Fassadenverkleidungen aus Metall

  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber

  • LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

  • LAG Hessen, 01.12.2003 - 16 Sa 461/03

    Arbeitentnehmerentsendung; Türkei

  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 786/03

    Unbegründeter Beitragsanspruch der Urlaubskasse des Baugewerbes bei inländischem

  • LAG Hessen, 05.04.2004 - 16 Sa 1504/03

    Arbeitnehmerentsendung; Lüftungsbaugewerbe

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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10000
BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01 (https://dejure.org/2002,10000)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 4 AZR 146/01 (https://dejure.org/2002,10000)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 4 AZR 146/01 (https://dejure.org/2002,10000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Rohrnetzbauers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines in einem Versorgungsbetrieb einer Stadt in dem Bereich Instandhaltung der Gas- und Wasserrohrsysteme tätigen Rohrnetzbauers; Eingruppierung eines Rohrnetzbauers im öffentlichen Dienst; Begriff der"zusätzlichen Spezialausbildung" gem. Lohngr. 7 ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines Rohrnetzbauers, der in einem Versorgungsbetrieb einer Stadt in dem Bereich Instandhaltung der Gas- und Wasserrohrsysteme tätig ist; zusätzliche Spezialausbildung; komplizierte und vielseitige Arbeiten an ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01
    Das gilt auch insoweit, als der Feststellungsantrag Zinsforderungen zum Gegenstand hat (Senat 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5 mwN).

    Damit wird ein innerer Zusammenhang zwischen der zusätzlichen Spezialausbildung und der selbständigen und verantwortlichen Ausführung komplizierter und vielseitiger Arbeiten an Rohrnetzen mit unterschiedlichen Druckstufen oder -zonen gefordert (vgl. BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5 für das in seiner Struktur ähnliche Tätigkeitsmerkmal Lohngr. 9 Nr. 7 LGrVZ zu BZT-G/NRW).

    Die Einarbeitung in die berufliche Tätigkeit ist ebensowenig eine Spezialausbildung wie die Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. die berufliche Weiterbildung im Hinblick auf veränderte technische Entwicklungen (BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5).

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01
    a) Richtet sich die Eingruppierung des Arbeiters nach dem zeitlichen Umfang der auszuübenden Tätigkeit, hier nach § 4 Abs. 1 Unterabs. 1 BZT-G/NRW "mindestens zur Hälfte", muß zunächst festgestellt werden, ob der Beschäftigte eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegend auszuübende Teiltätigkeit oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten, von denen keine überwiegt, zu erbringen hat (Senat 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - AP AVR § 12 Diakonisches Werk Nr. 5 mwN).
  • LAG Hamm, 15.01.1998 - 4 (18) Sa 682/94
    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01
    Das Landesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 15. Januar 1998 (- 4 (18) Sa 682/94 -) der Klage mit Ausnahme des Zinsantrags stattgegeben.
  • LAG Hamm, 25.01.2001 - 4 Sa 1270/00
    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 2001 - 4 Sa 1270/00 - aufgehoben.
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Maßgebend ist danach zunächst, ob die Tätigkeit sich als einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit darstellt oder ob es sich um mehrere getrennt zu bewertende Teiltätigkeiten handelt (BAG 30. November 2022 - 4 AZR 422/21 - Rn. 28; 2. Juni 2021 - 4 AZR 274/20 - Rn. 22; 31. Juli 2002 - 4 AZR 146/01 - zu II 4 a der Gründe [zum BZT-G/NRW]; grds. BAG 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 -) .

    Entscheidend ist, ob der Kläger Maßnahmen zur Baumerhaltung - als "besonders qualifizierte Spezialtätigkeit" - selbstständig und verantwortlich iSd. Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Entgeltgruppen des Eingruppierungsverzeichnisses vornimmt (vgl. zum Lohngruppenverzeichnis zu § 4 Abs. 1 BZT-G/NRW BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 146/01 - zu II 4 c der Gründe) .

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    (2) In Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Lohngruppen des Lohngruppenverzeichnisses haben die Tarifvertragsparteien selbst festgelegt, welche Anforderungen hinsichtlich der beiden Merkmale "selbständig" und "verantwortlich" ab Lohngruppe 6 Lohngruppenverzeichnis im Hinblick auf die dort in den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten "besonders qualifizierten Spezialtätigkeiten" (Lohngruppe 6 Abschn. a Einleitungshalbsatz Lohngruppenverzeichnis) bestehen (sh. bereits BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 146/01 - zu II 4 c der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Dementsprechend hat bereits das Landesarbeitsgericht Hamm die Voraussetzungen der Ziffer 5 der Vorbemerkungen zu allen Entgeltgruppen des Eingruppierungsverzeichnisses nach § 11a TVöD-NRW Teil A für erfüllt gehalten, wenn der Arbeitnehmer die Arbeiten ohne Einzelanweisung vor Ort ausführt und für ihre ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist (noch zum Vorgängertarifvertrag LAG Hamm 25.01.2001 - 4 Sa 1270/00 -, insoweit nicht kritisiert durch BAG 31.07.2002 - 4 AZR 146/01, ZTR 2003, 182, Rn. 41 - 42 nach juris).
  • LAG Hamm, 31.05.2012 - 8 Sa 1908/11

    Eingruppierung eines Kundendiensttechnikers in Versorgungsbetrieben der Energie-

    Nicht anders als bei der Gegenüberstellung der Merkmale der gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse einerseits und der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse andererseits setzt die rechtliche Prüfung, ob die zugewiesene Tätigkeit "Spezialkenntnisse" erfordert, eine Gegenüberstellung der "normalen", durch die berufliche Ausbildung und Erfahrung erworbenen Kenntnisse einerseits und "speziellen" Fachkenntnissen voraus (BAG 31.07.2002, 4 AZR 146/01, NZA 2003, 519 (juris Rn 50) zum Tarifmerkmal der "Spezialausbildung" im Sinne der Lohngr.
  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    Dieses Verständnis wird aus Sicht der Kammer belegt durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 31.07.2002 (4 AZR 146/01) und 11.06.1997 (10 AZR 724/95).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2021 - 14 Sa 662/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 Abs. 2 TVöD-NRW Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

    (2) Auch ein qualifizierte Tätigkeit ist - in Gegenüberstellung zur bereits von der Entgeltgruppe 6 geforderten Ausbildung - dann anzunehmen, wenn die zugewiesene Tätigkeit Spezialkenntnisse erfordert, die durch die berufliche Ausbildung und Erfahrung erworbenen Kenntnisse einerseits und zusätzliche weitere spezielle Zusatzqualifikation vermittelt wurde (so bspw. zur Abgrenzung von "vielseitigen" zu "umfassenden" Fachkenntnissen: BAG v. 31.07.2002 - 4 AZR 146/01, LAG Hamm v. 31.05.2021 - 8 Sa 1908/11).
  • ArbG Gelsenkirchen, 27.10.2021 - 2 Ca 914/21
    Zur Auslegung des Begriffs der selbständigen Tätigkeit kann daher nicht auf die Vorschriften des TVöD-VKA und den dortigen Begriff der selbstständigen Leistungen zurückgegriffen werden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.1995, Az. 16 Sa 172/95, BeckRS 1995, 30909320; BAG, Urteil vom 31.07.2002, A. 4 AZR 146/01, juris, Rn. 41; BAG, Urteil vom 24.08.1983, AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 1)).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3689
BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01 (https://dejure.org/2002,3689)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2002 - 3 AZR 311/01 (https://dejure.org/2002,3689)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2002 - 3 AZR 311/01 (https://dejure.org/2002,3689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzversorgung; Revisibilität der Auslegung von vielfach und wortgleich von demselben Arbeitgeber verwendeten Individualvereinbarungen; Konstitutive und deklaratorische Vereinbarungen; Recht der betrieblichen Altersversorgung; ...

  • rechtsportal.de

    Recht der betrieblichen Altersversorgung; Vertragsauslegung - Auslegung einer Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzversorgung; Revisibilität der Auslegung von vielfach und wortgleich von demselben Arbeitgeber verwendeten Individualvereinbarungen; konstitutive und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01
    Daß mit einer solchen Verweisung im Zweifel eine Inbezugnahme des betreffenden Regelwerks in seiner jeweiligen Fassung gewollt ist, hat der Senat schon mehrfach entschieden (zuletzt 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zVv., zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01
    dd) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung von konstitutiven und deklaratorischen Regelungen in Tarifverträgen (ua. 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1348/00
    Auszug aus BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2001 - 2/9 Sa 1348/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung, wie sie hier vorliegt, eindeutig ist, kann somit erst als Ergebnis der Auslegung feststehen (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 311/01 - AP BetrAVG § 1 Nr. 41).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Da die Feststellung, dass eine Willenserklärung nach dem vorgefundenen Wortlaut eindeutig ist und ein über den Wortlaut hinausgehender oder von ihm abweichender Wortinhalt nicht besteht, nur mit Hilfe einer an den allgemeinen Auslegungsregeln, insbesondere den §§ 133, 157 BGB orientierten Auslegung erfolgen kann (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 311/01 - AP BetrAVG § 1 Nr. 41, zu II 2 b aa der Gründe), ist auch die Feststellung der Eindeutigkeit des Wortlauts ein Akt der Rechtsanwendung, der der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt.
  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 618/03

    Anspruch gegen Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung ; Folgen einer

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Rechtsprechung
   BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8017
BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01 (https://dejure.org/2002,8017)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 8 AZR 445/01 (https://dejure.org/2002,8017)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 8 AZR 445/01 (https://dejure.org/2002,8017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Druckers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines im Endlosformaldruck an einer Offsetrotationsmaschine tätigen Druckers in die Lohngruppe VII des Lohnrahmentarifvertrag für das Druckgewerbe

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Druckers; Endlosdruckmaschine

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Ist demgegenüber die Tätigkeit als Richtbeispiel in einer niedrigeren Lohngruppe aufgeführt, so kann sie nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer höheren Lohngruppe subsumiert werden (BAG 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 17; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Für ihre Auslegung gelten daher die von der Rechtsprechung für die Auslegung von Tarifverträgen entwickelten Grundsätze (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 175, zu II 3 b aa der Gründe).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Greifen die Tarifvertragsparteien nicht auf einen vorgegebenen Rechtsbegriff zurück, ist davon auszugehen, daß sie den Begriff so angewendet wissen wollen, wie er im Arbeits- und Wirtschaftsleben verstanden wird und damit den Anschauungen der beteiligten Berufskreise entspricht (vgl. BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).
  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 501/96

    Tarifliche Verdienstsicherung bei Abgruppierungen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Ist eine Anwendung von Fachbegriffen im Tarifvertrag nicht erkennbar, ist vom Wortlaut im Sinne des Allgemeinen Sprachgebrauchs auszugehen (vgl. BAG 15. Oktober 1997 - 3 AZR 501/96 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 11 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 3).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Für die Eingruppierung ist die überwiegende Tätigkeit maßgebend, wobei die abstrakten Tätigkeitsmerkmale entscheidend sind (BAG 20. September 1995 - 4 AZR 450/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 32 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 27, zu II der Gründe mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Maßgebend ist, inwieweit eventuelle Abweichungen von der vorgegebenen Qualität bei der Herstellung des Produkts erkannt und durch geeignete Maßnahmen vermieden werden müssen (zum Begriff des Überwachens: BAG 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 27).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92

    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 29 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 24, zu II 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, werden von den Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewandt, wenn sich aus dem Tarifvertrag nichts anderes ergibt (vgl. BAG 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 - BAGE 34, 173, 181 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 7).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01
    Ist demgegenüber die Tätigkeit als Richtbeispiel in einer niedrigeren Lohngruppe aufgeführt, so kann sie nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer höheren Lohngruppe subsumiert werden (BAG 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 17; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
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